Über uns

Am 17.07.1993 wurde in Barth-Tannenheim eine Hegegemeinschaft für Rot- und Damwild gegründet, die den Namen des Forstmanns Ferdinand von Raesfeld (1855-1929) tragen sollte.
Das Gebiet der Hegegemeinschaft war in Abstimmung mit den Jagdbehörden großzügig gefasst: Im damaligen Kreis Ribnitz-Damgarten von der Ostsee – d.h. Darß und Zingst – bis nach Bad-Sülze und Breesen im Süden, immerhin über 62.000 ha.
In der Einladung zur Gründungsversammlung wurde bereits die Präambel der geplanten Satzung abgedruckt, um als Begründung und Herleitung einer Notwendigkeit zu dienen.

Wir geben hier den Text und – quasi als Zeitdokument – die Einladung im Original wieder.

 

Präambel
zur Satzung der Hegegemeinschaft "Ferdinand von Raesfeld“


Zu den unverzichtbaren Lebensbedingungen des Menschen gehört der Wald und mit ihm verbunden das Wild. Der Mensch hat somit die Möglichkeit in der Hand, beide wachsen und gedeihen zu lassen.
Wald und Wild also nicht als Gegensätze, sondern als echte Lebensgemeinschaft zu begreifen und darzustellen, ist derzeitig ein bedeutsames Problem, das auch über die Zukunft unserer edelsten und größten Wildarten im Lande, wie Rot- und Damwild, entscheidet.

Hunderte von wissenschaftlichen Arbeiten, Vorträgen und Büchern befassen sich mit unserem europäischen Rotwild. Die unterschiedlichsten Meinungen, Standpunkte und Lehren werden vertreten.

Erstaunlich groß ist aber die Übereinstimmung der Autoren zur Bewirtschaftung des Rotwildes hinsichtlich der Ansprüche auf Größe und Qualität des Lebensraumes.

Einer der bekanntesten unter ihnen ist sicherlich Ferdinand von Raesfeld. Es ist unser großer Vorzug dass er hier in unserem Territorium, längere Zeit in Born auf dem Darß wirkte.

Als Ergebnis seiner Überlegungen und Erfahrungen regte er die Bildungen großflächiger Hegegemeinschaften zur Bewirtschaftung des Rotwildes an. Schlußfolgernd forderte Bubenik 1959 die Schaffung großer Bewirtschaftungseinheiten für Rotwild von 20.000 ha Jagdfläche an aufwärts.

Damit ist eigentlich deutlich gesagt, dass eine territorial begrenzte Population wie auf dem Darß oder im Barther Stadtwald nie als selbständiges Einstandsgebiet existieren kann.

Über Jahrhunderte hinweg werden in unserem Gebiet die bekannten Wechsel vom Rotwild von Nord nach Süd zu den Hauptbrunftplätzen benutzt. Das Wild erkennt weder Eigentums- noch Gemarkungsgrenzen und noch weniger politische. Es widerspricht somit der Logik, eine Rotwildpopulation in eine Klein-Hegegemeinschaft einzuengen.


Es entspricht den Vorstellungen der überwiegenden Mehrheit der Jäger und Pächter zwischen Darß und Recknitz, solch eine große Hegegemeinschaft zu schaffen. Dazu gehören einheitliche Zielstellungen zur Hege und Bewirtschaftung in der Hegegemeinschaft auf der Grundlage unserer Satzung.

Die Kreisgebietsreform fördert unser Vorhaben zu enger Zusammenarbeit mit benachbarten Hegegemeinschaften.

Der Zusammenschluß von Jägern und Pächtern in einer großen Hegegemeinschaft erleichtert die finanziellen Vorhaben in unserem Gebiet.

Den besonderen Bedingungen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und des Naturschutzgebietes Recknitztal entsprechend ist ein Vertretungsrecht in der Hegegemeinschaft einzuräumen (s. § 20 BJagdG bzw. LJagdG M-V).

Sechs zurückliegende Jahrzehnte in der Geschichte der Bewirtschaftung, vor allem des Rotwildes, ermöglichten bei uns keine großflächigen Hegegemeinschaften. Sie scheiterten stets an den Jagdprivilegien, die sich Einzelne schufen, zum Nachteil des Wildes und der meisten Jäger.

Das unbedingt notwendige stärkere Wiederbesinnen auf die Zusammenhänge von Umwelt, Natur und heimisches Wild machen ein schnelles Handeln der Verantwortlichen erforderlich.
In der Bildung der Hegegemeinschaft für Rot- und Damwild Ferdinand von Raesfeld sehen wir Jäger und Pächter von Darß bis Recknitz einen Beitrag dazu.

-------- Barth, den 01.07.1993 ----------------------------