Jagdbetrieb

Beschreibung des Meldeverfahrens der Abschüsse für Rot- und Damwild

Die im Jagdgesetz – sowohl im BJagdG als auch im LJagdG M-V – festgelegten Aufgaben der Hegegemeinschaft sind u.a.:

  • Erstellung des Gesamtabschussplanes, untersetzt in Gruppen- und Einzelabschusspläne
  • Anpassung der Wildbestände an den Lebensraum
  • Abschusskontrolle.

Auf jedem Einzelabschussplan der Wildarten Rot- und Damwild ist für jeden Jagdbezirk durch die Untere Jagdbehörde angeordnet, dass der körperliche Nachweis bei der von der Hegegemeinschaft bestimmten Person zu erfolgen hat.
In unserer Satzung ist in § 9 dafür eine Zeitspanne von 24 Stunden vorgegeben.

Die von der Hegegemeinschaft für die Abnahme von Rot- und Damwild autorisierten Personen sind:

  • der Vorsitzende der HG oder
  • der Stellvertretende Vorsitzende der HG oder
  • die Mitglieder der Wildbewirtschaftungskommission oder
  • von der HG besonders beauftragte Weidgenossen

Zusätzlich dürfen die Hegeringleiter weibliches Rot- und Damwild sowie männliches Rot- und Damwild der AK 0 und der AK 1 abnehmen.

Zur Vereinfachung der Abläufe hat die Mitgliederversammlung zudem beschlossen, dass die Abnahme bei Gesellschaftsjagden – d.h. bei Jagden mit mehr als 3 Schützen – vor Ort im Anschluss an die Jagd durch den Obmann für Wildbewirtschaftung bzw. durch einen Beauftragten durchgeführt wird. Die Organisation dazu obliegt dem jeweiligen Jagdleiter.

Die Abnahme gilt als vollzogen durch die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

Damit liegt im Normalfall ein ausgefülltes Protokoll spätestens einen Tag nach der Erlegung beim Gruppenverantwortlichen des Hegeringes vor.

Die in das Abnahmeprotokoll eingetragenen Daten werden in die Abschussliste des Hegeringes übernommen. Dies sind immer mindestens

  • Jagdbezirksnummer,
  • Erleger,
  • Erlegungsdatum,
  • Wildursprungsnummer,
  • Wildart,
  • Geschlecht,
  • Gewicht,
  • Alter und
  • Altersklasse.

Diese Abschuss- oder Meldeliste wurde allen Hegeringen als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.

Zur monatlichen Abschusskontrolle in der Vorstandssitzung der HG sind diese Listen – sowohl für Rot- als auch für Damwild – bis zum 4. Tag des Folgemonats an streckenmeldungen(at)hg-fvr.de zu senden.