Jagdbetrieb

Bejagungsrichtlinie der Hegegemeinschaft Ferdinand von Raesfeld

  1. Grundlagen für die Bejagung des im Rahmen der Hegegemeinschaft Ferdinand von Raesfeld zu bewirtschaftenden Dam- und Rotwildes sind zum einen
    •    die Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes (Wildbewirtschaftungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern) und zum anderen
    •    das Hegeziel, einer in Bestandshöhe und Altersstruktur an die örtlichen Verhältnisse jeweils angepassten, gesunden und stabilen Wildpopulation.
     
  2. Der notwendige Abschuss des Dam- und des Rotwildes erfolgt entsprechend der genehmigten Jahresabschusspläne ausschließlich und anteilig nach Geschlecht und Altersklasse. Zusätzliche gewichts- oder geweihbezogene Abschusskriterien sind unzulässig. In allen Altersklassen gilt der Selektionsgrundsatz: „Schwach vor stark".
     
  3. Für das erlegte männliche und weibliche Dam- und Rotwild besteht die Pflicht zur körperlichen Abnahme. Dabei hat die Abnahme durch den Berechtigten der Hegegemeinschaft innerhalb von 24 Stunden nach der Inbesitznahme am ganzen Stück zu erfolgen. Mit der Unterzeichnung des vorgeschriebenen und ausgefüllten Abnahmeprotokolls der Hegegemeinschaft durch den Jagdausübungsberechtigten und den Abnahmeberechtigten ist die Abnahme vollzogen.
     
  4. Für alle in Besitz genommenen Dam- und Rotwildtrophäen* (Geweihe) der Altersklassen AK 2, AK 3 und AK 4 besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Hegeschau, die einmal jährlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft durchgeführt wird. Trophäen der Altersklasse AK 1 sind nur bei außergewöhnlicher Geweih- bzw. Spießbildung vorzustellen.

    * Trophäen werden im Nationalpark nicht genutzt oder bewertet und sind dort kein Ziel der Jagd.