Beschreibung des Verfahrens der Abschussplanung für Rot- und Damwild

Um die Abschussplanung für das kommende Jagdjahr sowohl zeitlich als auch inhaltlich zufriedenstellend erledigen zu können, ist es notwendig mit den Zuarbeiten rechtzeitig zu beginnen.

Grundlage jeder Planung ist die Ermittlung der Wildbestände.
Die Zählungen und Beobachtungen in den Monaten Oktober, November und Dezember – sowohl bei den Gesellschaftsjagden als auch bei speziell anberaumten Zählterminen – ergeben zum Jahresende einigermaßen gesicherte Bestandszahlen pro Einstandsgebiet.

Diese werden in der Beratung des Vorstandes Anfang Januar entsprechend

  • der Vorgaben durch die Gruppenverantwortlichen der Hegeringe
  • der Vorgaben durch die Wildbewirtschaftungsrichtlinien
  • dem Wildschadensgeschehen     

in konkrete Abschusskontingente umgesetzt. Nachdem die Zahlen für den Gesamtabschuss der Wildarten Rot- und Damwild getrennt nach Geschlecht und Altersklassen ermittelt sind, erfolgt die Aufteilung dieser Zahlen auf die einzelnen Abschussgruppen bzw. Reviere. Auf der Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft sind diese Abschusspläne – sowohl der Gesamtabschussplan als auch die Aufteilung auf die Jagdbezirke – mit Mehrheit zu beschließen. Zu dieser Versammlung sind die Vertreter der gemeinschaftlichen Jagdbezirke, die Jagdvorsteher, und die Vertreter der Eigenjagdbezirke einzuladen.